
Der Taucherarzt ist der medizinische Berater des Tauchers und hilft insbesondere bei Vorerkrankungen, das individuelle Risiko beim Tauchen einzuschätzen. Im gemeinsamen Gespräch findet sich bei vielen Problemen eine Lösung. So kann auch oftmals unter gewissen Voraussetzungen trotz Vorerkrankungen getaucht werden.
Der Chefarzt der Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Herr Dr. med. Markus Schmola, führt im Caritas-Krankenhaus St. Lukas Tauchtauglichkeitsuntersuchungen für Sporttaucher gemäß den Empfehlungen der GTÜM und ÖGTH durch. Diese Tauchtauglichkeitszeugnisse sind in nahezu allen Tauchregionen als ärztliche Bescheinigung anerkannt.
Nehmen Sie sich für eine ausführliche Untersuchung mindestens eine Stunde Zeit. Nur so ist eine umfassende Beurteilung Ihrer körperlichen Verfassung möglich. Falls Sie aktuelle Befunde von Haus- oder Fachärzten besitzen, bringen Sie diese mit.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Besuch bei uns nicht immer in einer bestandenen Tauchtauglichkeit endet. Wenn Sie aus unsere Sicht aktuell oder dauerhaft nicht tauchtauglich sind, verstehen wir es als unsere Pflicht, Ihnen vom Tauchsport abzuraten und keine Tauchtauglichkeit zu attestieren.


Häufig gestellte Fragen zur Prüfung der Tauchtauglichkeit
Die tauchmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung umfasst:
- Ausführliche Befragung zu Vorgeschichte, Operationen und Erkrankungen, aktueller Medikamenteneinnahme sowie früheren Tauchunfällen
- Ausführliche körperliche Untersuchung
- Ruhe-EKG
- Spirometrie (Lungenfunktionsprüfung)
- Ab 40 Jahren (bzw. bei Apnoetauchern unabhängig vom Alter): Belastungs-EKG
- Ggf. weitere Untersuchungen (Blutabnahme, Röntgen etc.)
Die Kosten für tauchmedizinische Untersuchungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen, da es sich um keine krankheitsbedingte Untersuchung handelt. Die ärztliche Leistung wird demnach nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet. Es werden keine Pauschalsätze liquidiert, sondern nur die notwendigen und durchgeführten Untersuchungen. Im Regelfall entstehen so Kosten zwischen 140 und 165 Euro. Hierüber erhalten Sie eine Rechnung vom Krankenhaus.
Für Kinder und Erwachsene ab 40 beträgt die Gültigkeit eines der Zeugnisse maximal ein Jahr. Für gesunde Erwachsene im Alter von 18 bis 40 Jahren beträgt die Gültigkeit je nach Ermessen des Taucherarztes zwischen einem und drei Jahren; bei Vorerkranken bzw. in speziellen Situationen auch kürzer. Unter Umständen besteht eine Tauchtauglichkeit auch nur mit Einschränkungen, welche im ärztlichen Tauchtauglichkeitszeugnis entsprechend vermerkt werden.
Bitte bringen Sie aktuelle Befunde von Haus- oder Fachärzten mit. So können unnötige Doppeluntersuchungen vermieden und eine schnellere Beurteilung Ihrer Tauchtauglichkeit ermöglicht werden. Letztlich sparen Sie im Einzelfall so auch Kosten.
Insbesondere wenn bei Ihnen eine Belastungsuntersuchung geplant ist (bei allen Patienten ab 40 Jahren und Apnoetauchern verpflichtend) empfiehlt sich das Mitbringen von Sportkleidung und eines Handtuches sowie von ausreichend Wasser zum Trinken in der Erholungsphase.





